Wohngeld als Ausländer
In Deutschland gilt Deutsch als die Amtssprache. Ausländer, die einen Antrag auf Wohngeld, Arbeitslosengeld oder andere finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen möchten, müssen also auf einen Antrag in deutscher Sprache zurückgreifen. Dabei sind sie dann auch verpflichtet, dass der Antrag in deutscher Sprache ausgefüllt wird. Sollte dies nicht möglich sein, sind die ausländischen Antragsteller dazu angehalten, die Anträge in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen. Dafür kann das zuständige Amt, bei dem ein Antrag gestellt werden soll, auch eine Frist festlegen.
Diese Regelung ist im § 19 SGB X verankert. Sie ist jedoch nicht vollständig für alle Eventualitäten gültig. Wie immer in der deutschen Bürokratie gibt es auch Ausnahmen, die sich auf gewisse Rechtsbereiche beziehen. Diese sind dann beim jeweiligen Amt zu erfragen.
Worauf man achten sollte
Wichtig ist vor allem, dass man als Ausländer von einem Dolmetscher oder einer anderen Person, die die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, zu einem persönlichen Gespräch im Amt begleitet wird. Denn die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch und als Ausländer ist man von Rechtswegen her verpflichtet, sich dieser Amtssprache unterzuordnen.