Wohngeld bei Umzug





UmzugEin Umzug kostet immer Geld. Dabei ist es gleichgültig, ob man auf die Hilfe eines Umzugsunternehmens vertraut oder den Umzug in Eigenregie erledigen möchte. Doch nicht immer muss der Umzug mit einem professionellen Unternehmen auch teurer sein als ein Umzug in Eigenregie. Bei beiden Varianten lassen sich Kosten einsparen, wenn man sich verschiedener Tricks und Kniffe bedient.

Kosten sparen kann man zum Beispiel mit einem Umzugsrechner. Dieser wird auf verschiedenen Webseiten kostenlos angeboten. Hier können die Kosten für einen Umzug genau kalkuliert werden. Außerdem kann man im Internet die Kosten der verschiedenen Umzugsunternehmen vergleichen und somit den Anbieter mit den günstigsten Konditionen finden.

Im Internet sind auch zahlreiche Tipps zu finden, die beim Sparen helfen. Dazu gehört zum Beispiel, dass man sich nicht immer Umzugskartons kaufen muss. Auf Anfrage bekommt man auch in Supermärkten oder Einrichtungshäusern große und robuste Kartons kostenlos.

Menschen mit geringem Einkommen bleiben jedoch nicht allein auf den Kosten für einen Umzug sitzen. Wird man vom Arbeits- oder Sozialamt aufgefordert, als Hartz IV-Empfänger in eine kleinere oder günstigere Wohnung umzuziehen, dann ist das Amt auch dazu verpflichtet, die Umzugs- und eventuell anfallende Renovierungskosten in voller Höhe zu tragen. Auch wenn die alte Wohnung durch Nachwuchs zu klein geworden ist, übernimmt das Amt die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung. Diese muss jedoch den Wohnungsmindestgrößen entsprechen. Bei einer dreiköpfigen Familie liegt die Größe zum Beispiel bei ca. 70 bis 75 Quadratmeter.

Woher bekomme ich Möbel bei einem Umzug

Wenn es um das Einrichten einer neuen Wohnung geht, dann kann man sich nicht immer nur nach seinen Vorlieben richten. Im Vordergrund stehen die finanziellen Mittel, die die Einrichtung einer Wohnung bestimmen. Doch man muss sich nicht mit dem Minimum zufriedengeben, auch wenn das Geld knapp ist.

Für die Ausstattung einer Wohnung kann man bei der ARGE finanzielle Unterstützung beantragen. Dabei reicht es jedoch nicht, wenn man einfach nur danach fragt. Ein schriftlicher Antrag muss gestellt werden. Entsprechende Formulare sind bei der ARGE erhältlich. Auf diese Weise können zumindest die wichtigsten Einrichtungsgegenstände finanziert werden.

Eine weitere Anlaufstelle für Mieter mit geringen finanziellen Mitteln sind Wohlfahrtsverbände und Organisationen. Dazu zählt zum Beispiel die AWO (Arbeiter-Wohlfahrt). Hier gibt es Möbellager, in denen gebrauchte Möbel für kleines Geld angeboten werden. Die Möbel, die hier angeboten werden, stammen aus Haushalten, die diese Möbel kostenlos zur Verfügung stellen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass die Möbel in einem einwandfreien Zustand sind. Denn auch wenn sie für einen geringen Preis angeboten werden, muss man sich nicht mit schlechtem Zustand zufrieden geben.

Auch Auktionshäuser und der Kleinanzeigenmarkt sind wichtige Anlaufstellen, wenn es um die Beschaffung günstiger Möbel geht. Oftmals werden per Kleinanzeigen auch Möbel verschenkt oder für kleines Geld von privat verkauft.

Weiterführende Quellen und interessante Links

  • https://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-auf-wohngeld/wohngeld-was-passiert-bei-einem-umzug.html
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