Wohngeldantrag – Wo kann man Wohngeld beantragen?
Inhaltsverzeichnis
Ein Wohngeldantrag besteht meistens aus acht Seiten, in denen man seine persönlichen Verhältnisse auflisten soll. Angefangen von der Anzahl der Familienangehörigen, über das Einkommen, bis hin zu den monatlichen Kosten. Zu diesem Antrag möchte die Behörde noch einige Nachweise erhalten. Bei Beschäftigten muss neben dem Wohngeldantrag auch eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber vorliegen. Behinderungen sollten ebenfalls ausgewiesen werden. Kosten rund um die Wohnung, wie Miete und Nebenkosten werden aufgeschlüsselt verlangt.
Ist der Wohngeldantrag ausgefüllt wird dieser mit den Belegen abgegeben. Die Bearbeitung kann bis zu 8 Wochen oder länger betragen. Bei Bewilligung wird das Wohngeld rückwirkend gezahlt. Einkünfte, wie Unterhalt werden ebenfalls bei der Wohngeldberechnung mit einbezogen. Daher ist es ratsam vor Antragstellung mit Hilfe eines Wohngeldrechner eine Berechnung durchzuführen. Liegt ein Anspruch auf Mietzuschuss vor, kann man einen Wohngeldantrag stellen.
Wer ein Haus mit einer Baufinanzierung gebaut hat, kann mit Hilfe eines Lastenzuschusses ebenfalls vom Wohngeld profitieren. Hier werden die Tilgungsraten übernommen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Antragsformulare nach Bundesländer
Baden-Württemberg
Antragsformular
» Mietzuschuss (PDF)
Bayern
Antragsformular
» Mietzuschuss (PDF)
Ab wann bekomme ich mein Wohngeld?
Beachten Sie, dass die jeweilige Wohngeldbehörde Ihre Angaben natürlich daraufhin überprüft, ob Ihre Informationen wahrheitsgemäß sind und Ihnen tatsächlich Wohngeld zusteht. Wohngeld wird im Allgemeinen zunächst für zwölf Monate bewilligt. Sollte Ihnen nach Ablauf dieser Zeit noch immer Wohngeld zustehen, müssen Sie dieses wieder neu beantragen.