Wohngeldanspruch – Liegt Anspruch auf Wohngeld vor?
Viele finden es peinlich, nach Wohngeld zu fragen und doch haben fast die Hälfte der Menschen in Deutschland einen Wohngeldanspruch. Wer jetzt glaubt, das sei ein Irrtum, kann ja mit Hilfe eines Wohngeldrechners überprüfen, ob er in den Genuss von Wohngeld kommen würde. Hierzu kann eine kostenlose Wohngeldberechnung durchführt werden.
Liegt ein Wohngeldanspruch vor, dann sollte man sich aus dem Internet einen Wohngeldantrag für sein Bundesland heraussuchen. Diesen dann ausfüllen, was einige Zeit dauern kann, da er mind. 8 Seiten lang ist. Hinzu kommen noch Bescheinigungen vom Arbeitgeber. Bei einem Lastenzuschuss, der wie das Wohngeld, bloß für Hausbesitzer gezahlt wird, benötigt man zur Berechnung die Bescheinigung über die Hausfinanzierung.
Wurden alle Unterlagen eingereicht, wird anhand der Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz der Wohngeldanspruch geprüft. Liegt einer vor, dann darf mit einer monatlichen Zahlung gerechnet werden.
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